Impressions of Spain

Unsere Leihbedingungen

Zustand der Verleihgegenstände / Gesetzliche Prüfungen
Bedingt durch den gewerbsmäßigen Verleih, weisen die Mehrzahl unserer Verleihgegenstände natürliche Abnutzungsspuren auf. Diese haben jedoch allesamt keinen Einfluss auf die Betriebsbereitschaft und den sicheren Zustand der Geräte. Alle elektro- bzw. brennstoffbetriebenen Geräte, sowie Nutzanhänger werden regelmäßig gemäß den gesetzlichen Anforderungen geprüft. Die entsprechenden Prüfbescheinigungen können auf Wunsch gerne eingesehen werden.

Optische und funktionelle Prüfungen
Vor, bzw. auch nach jedem Verleih wird in Gegenwart des Leihnehmers eine optische und funktionelle Prüfung der Gegenstände durchgeführt. Desweiteren werden auch alle Zubehörteile einer optischen Kontrolle unterzogen.

Beschädigungshaftung / Zeitwerttabellen / Haftungsausschluss
Für Beschädigungen an Leihgegenständen, die der Leihnehmer ursächlich zu verantworten hat, haftet dieser persönlich und in vollem Umfang gemäß unseren Zeitwerttabellen, sofern nicht eine entsprechende Versicherungsabtretung vorgelegt werden kann. Die Zeitwerttabellen werden jährlich aktualisiert und können auf Wunsch jederzeit eingesehen werden. Das Akzept dieser Zeitwerttabellen ist Bestandteil des Leihvertrages.
Für Personen- oder Sachschäden, die durch die unsachgemäße Benutzung der Leihgegenstände entstehen, übernehmen wir als Verleiher (bzw. Vermittler) grundsätzlich keinerlei Haftung.

Einsatz der Gegenstände / Länderausschluss / Unterverleih / Sauberkeit
Alle Gegenstände werden ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Leihnehmers überlassen. Sofern es sich nicht um Anhänger handelt, gehen wir davon aus, dass die Gegenstände am angege-benen Wohnort zur Nutzung gelangen. Abweichungen bitte bei Vertragsabschluß angeben. Anhänger dürfen nur innerhalb der derzeitigen EG-Ländergrenzen eingesetzt werden. Ausnahmen sind mit uns im Vorfeld zu klären. Jeglicher Unterverleih ist unzulässig. Alle Leihgegenstände sind im übergebenen Zustand zurückzugeben; dies betrifft insbesondere auch die Sauberkeit.

Gebrauchshinweise / Betriebsanleitungen / Fahrzeugscheine / Schlüssel
Nahezu allen Leihgegenständen liegen Gebrauchshinweise bzw. Betriebsanleitungen bei. Wir bitten sie, diese (vor Nutzung der Gerätschaften) zu beachten. Sie vermeiden somit Bedienungsfehler und ersparen sich (und uns) u.U. nachträgliche Unannehmlichkeiten. Bei Abschluß eines Leihvertrages für Anhänger werden Ihnen neben dem entsprechenden Fahrzeugschein auch eventuell notwendige Schlüssel übergeben. Wir bitten sie, beides sorgfältig aufzubewahren, da sie bei Verlust dergleichen ebenfalls zur Haftung herangezogen werden.

Gestatten sie uns ein paar Fragen...zu ihrer Sicherheit!!!
Beim Verleih von Anhängern möchten wir im Vorfeld von ihnen gerne wissen, ob sie bereits Erfahrungen im Umgang mit Diesbezüglichen haben. Gestatten sie uns daher dazu ein paar Fragen! Entsprechend ihren diesbezüglichen Angaben werden wir sie technisch beraten – was letztendlich auch ihnen zugute kommt.

Unsere Preise / Bezahlung
Alle unsere angegebenen Verleihpreise verstehen sich pro Gegenstand und pro Einsatztag. Ein Einsatztag hat (bei uns!!!) 24 Stunden. Mindestleihzeit = 1 Einsatztag. Spezialpreise ab 3-Tage-Mietung. Preise für längere Mietdauer jeweils auf Anfrage! Alle Preise in €, zzgl. 19% MwSt. Jede Mannstunde für Ladevorgänge, Transporte, Auf- und Abbauten wird mit € 20,00 zzgl. 19% MwSt. berechnet. Fahrzeugkosten je nach Entfernung. Die Bezahlung der Leihgebühren sowie einer eventuellen Kaution hat bei Vertragsabschluß in bar zu erfolgen. Ausnahmen nach Absprache! Die gezahlte Kaution erhalten sie bei Rückgabe des Leihgegenstandes ebenfalls in bar zurück.

Gebrauchs- und Verbrauchszubehör
Ungeachtet der Abnutzung ist bei uns jegliches Gebrauchszubehör im Leihumfang enthalten. Dies trifft jedoch nicht auf Verbrauchszubehör zu. Letztgenanntes können sie jederzeit bei uns käuflich erwerben.

Leihvertrag
Vor jedem Leihvorgang wird zwischen dem Verleiher und dem Leihnehmer ein ausführlicher Leihvertrag geschlossen, dem die vorgenannten Leihbedingungen zugrunde liegen. Beide Parteien erhalten jeweils nach Unterzeichung eine Ausführung des Leihvertrages.


Gerichtsstand + Erfüllungsort ist 61250 Usingen.
Stand der Drucklegung: Januar 2009

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