Freizeit- & Partyservice-Usingen (FPU) Inh. Joachim Keth
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Partyservice-Angebote -
1.) Angebote + Preise
Die Veröffentlichung unserer Angebote erfolgt im Hausprospekt, durch die Internet-Präsenz oder durch Sonderveröffentlichungen in den Medien. Im Einzelfall geben wir gerne auch persönliche Angebote ab. Gerne führen wir in der Angebotsphase, auf Wunsch des Interessenten, auch ein Erstgespräch vor Ort.
Unsere Angebote untergliedern sich in gastronomische Leistungen, logistische Leistungen, Serviceleistungen, Manpower, Verleih von gastronomischem Equipment, sowie die Vermittlung von Drittleistungen.
Alle angebotenen Preise sind freibleibend. Erhöhungen aufgrund steigender Bezugspreise behalten wir uns vor. Alle Preise entsprechen dem Stand der Drucklegung (01/06) und beinhalten teils die gesetzliche MWSt. von z.Zt. 19%.
Entfernungszuschläge berechnen wir erst ab einer einfachen Entfernung vom Betriebssitz zum Erfüllungsort von mehr als 10 Km. Die Staffelpreise hierfür erhält der Auftraggeber jederzeit auf Anfrage.
2.) Auftragsabwicklung / Auftragserfüllung
Alle Aufträge können schriftlich, aber auch mündlich erteilt werden. Ist eine Auftragsbestätigung erwünscht, so wird diese schriftlich übermittelt. Erhalten wir sodann eine Bestätigungskopie vom Auftraggeber unterschrieben zurück, ist der Auftrag formell erteilt und angenommen. Ca. 1 Woche vor Auftragsausführung bieten wir dem Auftraggeber ein Feinabstimmungsgespräch an, wobei alle Details zwecks ordnungsgemäßer Auftragsabwicklung besprochen werden. FPU verpflichtet sich zur Auftragserfüllung, sofern nicht unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt dies verhindern.
3.) Haftung / Gewährleistung
FPU haftet für den Umfang seiner Leistungen im Sinne eines ordentlichen Kaufmannsbetriebs. Die Gewährleistung erstreckt sich auf alle vertraglich vereinbarten Teile. FPU erklärt, dass alle zum Einsatz gelangenden Gerätschaften den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, alle Lebensmittel und sonstige Zutaten gemäß den Bestimmungen des Lebensmittelrechts gelagert und unter hygienisch einwandfreien Bedingungen verarbeitet werden. FPU verpflichtet sich, nur Zutaten aus ständig überwachten Betrieben zu verarbeiten.
4.) Absagen / Stornierungsgebühren
Kommt es zu einer Absage durch den Auftraggeber, so werden folgende Stornierungsgebühren berechnet:
Bis 21 Tage vor Erfüllungstermin = kostenfrei!
20-14 Tage vor Erfüllungstermin = € 20,-- Βearbeitungsgebühr
13– 5 Tage vor Erfüllungstermin = 10% der Leistungssumme (mind.Bearb.geb.)
4– 2 Tage vor Erfüllungstermin = 30% der Leistungssumme
1- 0 Tage vor Erfüllungstermin = mind. 50% der Leistungssumme
20-14 Tage vor Erfüllungstermin = € 20,-- Βearbeitungsgebühr
13– 5 Tage vor Erfüllungstermin = 10% der Leistungssumme (mind.Bearb.geb.)
4– 2 Tage vor Erfüllungstermin = 30% der Leistungssumme
1- 0 Tage vor Erfüllungstermin = mind. 50% der Leistungssumme
5.) Rechnungsstellung / Zahlung
Falls nicht anders abgesprochen, erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar nach Auftragserfüllung. Die Zahlung des Gesamtbetrages hat auf das im Rechnungsformular angegebene Konto zu erfolgen. Die Zahlungsfrist beträgt 5 Tage ab Rechnungsdatum. Längere Zahlungsziele nur aufgrund vorheriger Absprache. In besonderen Fällen kann FPU auf einer Abschlagszahlung bestehen. Dies bedarf ebenfalls einer vorherigen Absprache.
6.) Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist die FPU-Betriebsadresse in Usingen bzw. der vom Kunden angegebene Erfüllungsort.
Gerichtsstand für beide Teile ist Usingen.
Anmerkung: Einzelne Teile dieser AGB`s treffen nicht zu, wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, wo FPU seine Leistungen auf eigenes Risiko und eigenes Inkasso anbietet. Hier gelten die jeweils mit dem Veranstalter abgesprochenen oder vertraglich vereinbarten Details als verbindlich.
Usingen, im Januar 2007

